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Freitag, 24. April 2026

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PV-Anlagen: Land Kärnten startete neuen Fördercall

Das Land Kärnten startete einen weiteren Fördercall für Photovoltaik-Anlagen. Dabei kommt die neue PV-Förderrichtlinie für private Anlagen zur Anwendung. Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2026 möglich.

Für heuer 40 Millionen Euro. „Wir unterstützen die Kärntnerinnen und Kärntner weiterhin bei der Nutzung von Sonnenenergie. Die Fördersätze haben wir in den letzten Jahren aber laufend an das Marktumfeld angepasst, um hier möglichst treffsicher zu sein. Mit der Neuausrichtung legen wir den Fokus noch stärker auf Eigenversorgung und die nachhaltige Entlastung unsere Stromnetze“, betont Energielandesrat Sebastian Schuschnig in einer Landesaussendung. Bis zu 40 Millionen Euro stellt das Land für die Energieförderung 2026 zur Verfügung.

Speicher Voraussetzung. Gefördert werden künftig neu installierte PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp). Voraussetzung dafür ist, dass mit der neuen PV-Anlage auch ein Speicher mit mindestens fünf Kilowatt-Stunden (kWh) installiert wird. Diese Kombination ist so dimensioniert, dass sie für den Strombedarf von rund 90 Prozent der Kärntner Haushalte ausreichend ist. Die Antragstellung für ein PV-Förderung ist ausschließlich online unter www.ktn.gv.at/ möglich.

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Das Land Kärnten startete einen weiteren Fördercall für Photovoltaik-Anlagen. Dabei kommt die neue PV-Förderrichtlinie für private Anlagen zur Anwendung. Eine Antragstellung ist bis 30. Juni 2026 möglich.

Für heuer 40 Millionen Euro. „Wir unterstützen die Kärntnerinnen und Kärntner weiterhin bei der Nutzung von Sonnenenergie. Die Fördersätze haben wir in den letzten Jahren aber laufend an das Marktumfeld angepasst, um hier möglichst treffsicher zu sein. Mit der Neuausrichtung legen wir den Fokus noch stärker auf Eigenversorgung und die nachhaltige Entlastung unsere Stromnetze“, betont Energielandesrat Sebastian Schuschnig in einer Landesaussendung. Bis zu 40 Millionen Euro stellt das Land für die Energieförderung 2026 zur Verfügung.

Speicher Voraussetzung. Gefördert werden künftig neu installierte PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp). Voraussetzung dafür ist, dass mit der neuen PV-Anlage auch ein Speicher mit mindestens fünf Kilowatt-Stunden (kWh) installiert wird. Diese Kombination ist so dimensioniert, dass sie für den Strombedarf von rund 90 Prozent der Kärntner Haushalte ausreichend ist. Die Antragstellung für ein PV-Förderung ist ausschließlich online unter www.ktn.gv.at/ möglich.

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